Abstimmung über das Filmgesetz vom 15. Mai 2022
Das geänderte Filmgesetz will zwei Sachen einführen:
- Neu sollen sich Streamingdienste mit 4 Prozent ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes an Schweizer Film- und Serienproduktionen beteiligen. Sollten sie die geforderten Investitionen nicht oder nur teilweise tätigen, müssen sie für die Differenz eine Ersatzangabe entrichten. Diese kommt der Schweizer Filmförderung zugute. Zudem soll die Investitionspflicht neu auch für ausländische Fernsehsender gelten, die Werbeblöcke gezielt für das Schweizer Publikum senden (Werbefenster) und damit auf dem hiesigen Werbemarkt Geld verdienen.
- Mit dem geänderten Filmgesetz sollen zudem Streamingdienste neu verpflichtet werden, zu mindestens 30 Prozent Inhalte zu senden, die in Europa produziert wurden.
Insbesondere die 2. Forderung hat es in sich.
Die europäische Bevölkerung macht aktuell 9.5% der Weltbevölkerung aus und trotzdem soll sie eine Quote von 30% erhalten. Zudem liegt die aktuelle Nachfrage an gestreamten Filmen aus Europa bei knapp 12 Prozent. Völlig unabhängig davon, ob man Quoten befürwortet oder nicht, diese vorliegende Quote bevorzugt europäische Produktionen unverhältnismässig stark.
Das ist ähnlich, wie wenn man im Bundesrat eine Frauenquote von 75% einführen würde, obwohl Frauen* nur leicht mehr als 50% der Schweizer Bevölkerung ausmachen. Beliebte Filmangebote aus aller Welt mit aufstrebender Filmkultur (Afrika, Asien, Südamerika etc.) ziehen den Kürzeren. Sie erhalten aufgrund der Europa-Quote weniger Platz in den Filmkatalogen. Zu berücksichtigen ist insbesondere die asiatische Bevölkerung, diese macht heute bereits 60% der Weltbevölkerung aus.
Viele Menschen wollen Filme und Serien aus aller Welt sehen und nicht in erster Linie Filme, welche vor der eigenen Haustüre gedreht wurden. Besonders stossend, für Schweizer Filmfreunde gibt es bereits ein gebührenfinanziertes Angebot: PlaySuisse. Dieser Streamingdienst der SRG zeigt ausschliesslich Schweizer Filme und Serien.
Warum werden Quoten und Abgaben ausgerechnet dort eingesetzt, wo der freie Markt funktioniert?
Die gesamte Unterhaltungsindustrie, bestehenden aus Filmen/Serien, Musik und Computerspielen, hat etwas gemeinsam. Sämtliche Märkte der Unterhaltungsindustrie sind komplett übersättigt. Konsument*innen profitieren schon heute von einer schier endlosen Auswahl an Angeboten, entsprechend tief sind die Preise. Doch ausgerechnet hier, wo der Markt tadellos funktioniert, soll der Staat eingreifen?
Bisher kennen in Europa nur Frankreich, Spanien, Italien und Portugal eine vergleichbare Investitionsverpflichtung für Streamingdienste. Die Mehrzahl der europäischen Länder (Schweden, Norwegen, Finnland, Island, Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Irland, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Bulgarien, Zypern, Malta) kennen heute weder eine Investitions- noch eine Abgabepflicht für Streamingdienste.
Der europaweite Filmsteuer-Durchschnittssatz liegt bei ca. 2%. Die Schweiz würde mit einer Filmsteuer von «mindestens» 4% eine mehr als doppelt so hohe Steuer einführen.
Kommt als Nächstes eine LexSteam, LexSpotify oder LexRestaurant?
Ende 2021 hat der Nationalrat über eine sogenannte «LexSpotify» beraten. Ein SP-Nationalrat forderte vom Bundesrat dieselben Regeln für Spotify, wie sie im neuen Filmgesetz verabschiedet wurden: 30 Prozent Schweizer Songs in Spotify-Playlists.
- Eine LexSteam, welche das Gaming-Portal verpflichtet, neu 30% Schweizer Games anzubieten?
- Müssen grosse Buchhändler neu einheimische Schriftsteller unterstützen? Auf Kosten von Menschenrechtsaktivist*innen im Ausland?
- Und muss das asiatische Restaurant um die Ecke neu 30 Prozent europäische Menüs anbieten?
Mit dem vorliegenden Filmgesetz werden die Konsument*innen in ihrer Freiheit beraubt, selbst entscheiden zu dürfen, was sie konsumieren wollen. Private Unternehmen mit einem erfolgreichen Geschäftsmodell werden gezwungen, eine bestimmte Branche mit ihren Bruttoeinnahmen zu subventionieren. Das ist ein unverhältnismässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und wird voraussichtlich auch zu höheren Preisen führen.
Falschinformationen im Abstimmungsbüchlein
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