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Ein nachhaltiges Rentensystem dank der BVG-Reform

Ja zur BVG-Reform

Um was geht es bei der BVG-Reform?

Die Schweizer Bevölkerung wird am 22. September 2024 über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) abstimmen. BVG steht für «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge». Das Gesetz (BVG) schreibt bestimmte Mindestleistungen für Pensionskassen vor. Die vorliegende BVG-Reform betrifft diese obligatorischen Mindestleistungen.

Zusammengefasst verfolgt die Reform folgende Ziele:

  1. Stärkung der Finanzierung der zweiten Säule,
  2. Erhalt des aktuellen Leistungsniveaus,
  3. Verbesserte Absicherung für Teilzeitbeschäftigte und Personen mit niedrigen Einkommen.

Eine komplexe Vorlage

Die BVG-Reform ist ein eher komplexes Unterfangen. 

Befragungen des Forschungsinstitut Sotomo im Auftrag der Zürich-Versicherung haben gezeigt, dass die Mehrheit selbst einfachere Fragen wie „Wie hoch ist der Umwandlungssatz bei Ihrer Pensionskasse?“ oder „Kennen Sie den Unterschied zwischen obligatorischen und überobligatorischen Pensionskassenbeiträgen?“ nicht beantworten konnten (es wurden 1600 Stimmberechtigten befragt). 

Deshalb zuerst ein paar Erklärungen zu komplexen Begriffen:

Altersguthaben: Das Guthaben einer versicherten Person, welches alle eingezahlten Sparbeiträge umfasst, zuzüglich sämtlicher Zinsgutschriften.

 

Einkauf / „sich einkaufen“: Versicherte haben die Möglichkeit, durch zusätzliche Beiträge Lücken in der beruflichen Vorsorge zu schliessen. Sie können sich somit in die PK „einkaufen“. 

 

Eintrittsschwelle: Damit eine Person obligatorisch in der zweiten Säule versichert ist, muss sie bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mindestens 22'050 Franken erzielen. Bei mehreren Jobs können die Löhne nicht zusammengezählt werden.

 

Koordinationsabzug: Wird vom massgebenden Lohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu bestimmen. Der Abzug beträgt derzeit 7/8 der maximalen AHV-Rente, das entspricht 25'725 Franken.

 

Koordinierter Lohn: Der Teil des Jahreslohnes, der obligatorisch versichert ist. Er beträgt mindestens 3'675 Franken.

 

Überobligatorische Beiträge (Säule 2b): Es gibt viele Einrichtungen, die über das Obligatorium, also über Jahreslöhne von 88'200 Franken, hinaus Leistungen ausrichten.

 

Umwandlungssatz: Mit diesem Prozentsatz wird im Rentenalter (aktuell 65 für Männer und 64 für Frauen, in Zukunft 65/65) aus dem Altersguthaben die jährliche Altersrente berechnet. Aktuell beträgt dieser Prozentsatz bei 6.8 Prozent. Wer also ein Altersguthaben von 100'000 Franken hat, dem werden jedes Jahr 6'800 Franken Rente ausgezahlt.

Es profitieren Personen mit mehreren Jobs, Teilzeitangestellte und der Mittelstand

Für viele Menschen ist die berufliche Vorsorge (2. Säule) eine wichtige Ergänzung zur AHV (1. Säule). Während ihres Berufslebens sparen sie mit ihren Lohnbeiträgen und den Beiträgen ihrer Arbeitgeber in der Pensionskasse ein Altersguthaben an. Damit wird später die Rente bezahlt. Insbesondere für den Mittelstand ist die 2. Säule von grosser Wichtigkeit, da sie häufig die Vorteile der 3. Säule (privates Sparen) nicht vollständig nutzen können. Da beispielsweise der Lohn nicht ausreicht, um den maximalen Betrag in die 3. Säule einzuzahlen. Neben dem Mittelstand profitiert aber am meisten, wer mit einem tiefen Einkommen auskommen muss. Die Mehrheit davon sind Frauen. Sie arbeiten überdurchschnittlich häufig Teilzeit und sind überdurchschnittlich oft bei mehreren Arbeitgebern angestellt. Dank der Reform erhalten viele von ihnen eine höhere Rente aus der 2. Säule oder erhalten überhaupt erstmals Zugang zu einer Pensionskasse. Diese Personen bezahlen neu obligatorisch Beiträge in die 2. Säule ein, und neu bezahlen auch ihre Arbeitgeber für sie Beiträge. 

Die Senkung des Umwandlungssatzes ist kein «Rentenbschiss» wie von den Gewerkschaften behauptet, sondern eine nachhaltige Anpassung an die Lebenserwartung

Anpassung des Umwandlungssatzes: Mit der Reform wird der Umwandlungssatz von 6.8% auf 6.0% reduziert. Dies bedeutet, dass der Umwandlungssatz an die aktuelle Lebenserwartung angeglichen wird. Die bisherige Praxis der systemfremden Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnerinnen und Rentnern wird beendet. Diese versteckte Umverteilung von der jüngeren zur älteren Generation war lange ein Problem und wird mit dieser Reform adressiert. Dadurch wird gewährleistet, dass das Alterskapital auch bei steigender Lebenserwartung ausreicht. Das bewährte Schweizer Drei-Säulen-System wird so langfristig stabilisiert und unser Wohlstand gesichert.

Kurzfristig profitieren vor allem Frauen, langfristig profitieren alle!

Mit einem gewissen Erstaunen stelle ich fest, dass ausschliesslich linke (und «feministische») Kreise sich gegen diese Vorlage stellen. Dabei stehen gerade wir Frauen im Zentrum der Vorteile, die diese Reform mit sich bringt. Ein zentraler Punkt ist die Senkung der Eintrittsschwelle von bisher 22‘050.- auf nun 19‘845.- Jahreslohn. Darüber hinaus wird bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen eine Zusammenrechnung der Löhne eingeführt. Durch die Absenkung der Eintrittsschwelle erhalten etwa 70‘000 Arbeitnehmende und 30‘000 Mehrfachbeschäftigte erstmalig oder verbessert Zugang zur beruflichen Vorsorge. Aktuell profitieren davon vor allem Frauen, was die Reform zu einem wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung macht.”

Wichtig zu beachten: Die Rollenbilder wandeln sich, und das ist ein positiver Wandel. Mehr Männer werden Teilzeitarbeit nachgehen, was eine ausgewogenere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit fördert, ein signifikanter Fortschritt aus meiner Perspektive. Die BVG-Reform schafft die richtigen Anreize und sichert langfristig das Wohl aller, nicht zuletzt auch das der Männer. Dass ausgerechnet linke Feministinnen sich dieser Logik verschliessen, ist nicht nur bedauerlich, sondern zeugt von einer bemerkenswerten Inkonsequenz.

Arbeitnehmende erhalten 3x mehr Geld im Alter aus der Pensionskasse

Was leider auch oft vergessen geht, die Arbeitnehmenden machen unter dem Strich einen guten Deal. Als Arbeitnehmer zahlt man nur ein Drittel ein, ein weiteres Drittel wird durch den Arbeitgeber eingezahlt und das letzte Drittel erfolgt aus Gewinnen an der Börse. Zudem ist heute bereits ein grosser Teil der Pensionskasse im Überobligatorium abgedeckt. Viele haben das Gefühl, das Überobligatorium sei etwas für die, die sehr gut verdienen. Dies ist falsch: Die meisten Arbeitnehmenden haben bereits eine berufliche Vorsorge, die so deutlich über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgeht, sodass die Reform auf ihre Renten keine direkten Auswirkungen haben wird. Von Seiten der Pensionskassen wurden die Hausaufgaben gemacht. 

Tiefere Sparbeiträge für ältere Arbeitnehmende

Im Speziellen profitieren auch ältere Arbeitnehmende dank der Glättung der Altersgutschriften. Heute stehen wir vor folgender Herausforderung: Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Ein Arbeitgeber muss somit für ältere Angestellte höhere Lohnbeiträge zahlen, als dies bei jüngeren Arbeitnehmenden der Fall ist. Meistens können ältere Arbeitnehmer diese Zusatzkosten «ausgleichen», da sie mehr Berufserfahrung haben und die Arbeitgeber diese Erfahrung nicht verlieren wollen. Trotzdem kann dieser Unterschied zu einer Diskriminierung von älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt führen. Aus diesem Grund sieht die Reform vor, die Unterschiede zwischen den Beiträgen für ältere und für jüngere Arbeitnehmende zu verkleinern. Der Prozentsatz für die Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen wird leicht erhöht, für die anderen Altersgruppen wird er leicht gesenkt. Dies vereinfacht das System erheblich, da fortan nur noch zwei Prozentsätze zur Anwendung kommen. Zusätzlich trägt diese Massnahme dazu bei, den Zuwanderungsdruck auf dem Arbeitsmarkt zu verringern.

Altersgutschriften (Art. 16)

Bisher: 

25 – 34 Jahre: 7% 

35 – 44 Jahre: 10% 

45 – 54 Jahre: 15% 

55 – 65 Jahre: 18% 

Neu: 

25 – 44 Jahre: 9% 

45 – 65 Jahre: 14%

Was passiert eigentlich mit den aktuellen Renten?

Gar nichts! Die laufenden Renten der Pensionskasse sind von der Reform nicht betroffen. Da die aktuellen Rentnerinnen und Rentner traditionell in Scharen zu den Urnen gehen, hoffe ich als junge Frau sehr, dass der Reformbedarf auch von den nicht betroffenen älteren Generationen anerkannt wird. Auch wir, die jungen Menschen in diesem Land, streben ein nachhaltig finanziertes Rentensystem an. Deshalb ein klares JA am 22. September 2024 zur BVG-Reform!

Fazit: Wer profitiert von der BVG-Reform?

  • Teilzeitangestellte, Personen mit mehreren Jobs und Personen mit tiefen Löhnen erhalten Zugang zur 2. Säule und werden besser versichert. Davon viele Frauen. 
  • Junge: Die systemfremde Umverteilung von jungen Erwerbstätigen zu Rentnerinnen und Rentnern wird gestoppt. Die BVG-Reform schafft mehr Generationengerechtigkeit.
  • Ältere Arbeitnehmende: Ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt wird gestärkt. Zudem erhalten sie Rentenzuschüsse.
  • Pensionierte verlieren mit der Reform nichts, profitieren aber von einem stabileren System und einer nachhaltigen Finanzierung.

Weitere Informationen / Quellen

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