Bundesrat in Richtung Brüssel: «Die Schweiz hat gezeigt, dass sie ein verlässlicher Partner ist»

  • Obwohl es sich bei der Steuer-AHV-Vorlage um eine sehr relevante Abstimmung handelte, vermochte diese kaum zu mobilisieren. Die Stimmbeteiligung lag bei gerade einmal 43%.
  • Der Kanton Bern lehnt eine Kürzung der Sozialhilfe ab. Die Abstimmung war von nationaler Bedeutung. Gleichzeitig lehnte die Bevölkerung aber auch einen Ausbau der Sozialhilfe ab.
  • Der Basler Zoo darf kein Riesenaquarium bauen. Die Baslerinnen und Basler lehnen das 100-Millionen-Projekt ab.

Änderung der Waffenrichtlinien (Übernahme der EU-Richtlinie)

Das Volk sagte am 19. Mai 2019 mit 64% JA zur Übernahme der EU-Waffenrichtlinie.

Der Kanton Tessin war der einzige Kanton, der die Richtlinie ablehnte.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Halbautomatische Schusswaffen mit einem grossen Magazin (Pistolen ab 20 Patronen und Gewehre ab 10 Patronen) gehören neu zu den verbotenen Waffen. Sie könnten danach nur noch mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden. Für diese Ausnahmebewilligung muss ein Schütze nachweisen können, dass er Mitglied in einem Schützenverein ist und regelmässig trainiert.

 

Jäger sind von der Vorlage nicht betroffen, da halbautomatische Waffen bereits heute für die Jagt verboten sind.

 

Sammler und Museen erhalten eine Ausnahmebewilligung, vorausgesetzt sie können eine sichere Aufbewahrung und ein Verzeichnis der Waffen vorweisen.

 

Die Schweiz konnte sich bei der Ausarbeitung der EU-Richtlinie einbringen. Mit der speziellen Regelung für Armeewaffen erzielte sie einen Erfolg: Wer die Armeewaffe nach Dienstende übernehmen will, darf das weiterhin ohne Auflagen tun.

Ordonnanzwaffen, die in der Vergangenheit direkt vom Militär übernommen wurden, müssen zudem nicht gemeldet werden.


Download
Broschüre Schweizerisches Waffenrecht
Hier finden Sie eine Broschüre über das aktuelle Waffenrecht in der Schweiz vom Bundesamt für Polizei (fedpol). Unter anderem finden Sie alle Waffentypen die bereits heute verboten oder bewilligunspflichtig sind.
waffenbroschuere-d.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.1 MB

Besuchen Sie die Webseite des fedpol um weitere Information zu erhalten.


Bundesgesetz über Steuerreform und AHV-Finanzierung

Die Bevölkerung sagte am 19. Mai 2019 mit 65.6% JA zum STAF.

Die Vorlage hat das Ziel einerseits die Wirtschaft in der Schweiz zu stärken und gleichzeitig die Finanzierung der AHV zu sichern.

Die international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien werden durch Veränderungen in der Besteuerung der Forschung und Entwicklung, der Dividenden und einer Änderung beim Kapitaleinlageprinzip sowie durch eine Erhöhung des Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer ersetzt. Zusätzlich enthält die Vorlage Massnahmen, welche die AHV mit jährlich rund 2 Milliarden Franken unterstützen.

 

Sowohl die Unternehmenssteuerreform 3 als auch die Vorlage zur AHV und den Pensionskassen wurden von der Stimmbevölkerung jedoch in den letzten zwei Jahren abgelehnt.

Der vorliegende Kompromiss verunmöglicht es, dass die Stimmbevölkerung zu den Vorlagen getrennt Position beziehen kann.

Aus demokratiepolitischer Sicht ist dies problematisch.