Eidg. Verrechnungssteuer

Ziel der Verrechnungssteuer ist die Verhinderung von Steuerhinterziehung. 
Es werden 35% von Kapitalerträgen und Lottogewinnen, 15% von Leibrenten und Pensionen und 8% von diversen Versicherungsleistungen eingezogen.
Die Bank zieht die Verrechnungssteuer ab und liefert den entsprechenden Betrag, ohne persönliche Angaben, direkt an die Bundeskasse.
Wenn Sie nun die Steuererklärung korrekt ausfüllen und alle Geldbeträge angeben, bekommen sie die Verrechnungssteuer zurückerstattet.

Praxisbeispiel

Als Beispiel nehmen wir ein Kapital von 60000.-, bei einem Zinssatz von 2% entstehen 1200.- Zins. Von diesen 1200.- werden 780.- (65%) direkt auf das Sparkonto gutgeschrieben und 420.- (35%) gehen an die Bundeskasse.
Erst wenn in der Steuererklärung das Kapital von 60000.- und die Zinsen von 1200.- korrekt angeben sind, erhält man die 420.- zurück.

Quellen